Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musik. Sie wurde 1947 gegründet und hat ihren Sitz in Deutschland.
Die Hauptaufgabe der GEMA besteht darin, die Rechte ihrer Mitglieder wahrzunehmen und diese für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen zu vergüten. Hierzu schließt die GEMA Lizenzverträge mit Nutzern wie Radiosendern, Konzertveranstaltern, Gastronomiebetrieben, Clubs oder Internetplattformen ab. Durch diese Verträge erhalten die Nutzer das Recht, geschützte Musikwerke öffentlich aufzuführen oder zu vervielfältigen.
Die Einnahmen der GEMA stammen hauptsächlich aus den Vergütungen, die sie von den Nutzern für die Nutzung der geschützten Musikwerke erhält. Diese Einnahmen werden dann an die Rechteinhaber, also die Komponisten, Textdichter und Verleger, ausgeschüttet. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt nach einem komplexen Verteilungssystem, bei dem unter anderem die Häufigkeit und Popularität der Aufführungen berücksichtigt werden.
Die GEMA vertritt über 75.000 Mitglieder und verwaltet rund eine Million Werke. Sie ist eine der größten Verwertungsgesellschaften weltweit und arbeitet auch international mit anderen Verwertungsgesellschaften zusammen, um die Rechte ihrer Mitglieder weltweit zu vertreten und internationale Vergütungsansprüche abzuwickeln.
Die Arbeit der GEMA ist nicht unumstritten. Kritiker bemängeln unter anderem die Höhe der GEMA-Gebühren, die von Nutzern gezahlt werden müssen, sowie die Intransparenz bei der Verteilung der Einnahmen an die Mitglieder. Auch gibt es immer wieder Debatten über die Auswirkungen der GEMA auf Kleinkünstler und alternative Musikveranstaltungen.
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